Kursinhalt
Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Arbeitsstättenrichtlinie A 2.2 hat jede/r Praxisinhaber/-in die Pflicht, Mitarbeiter/-innen in ausreichender Anzahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen.
Denn nur wer die Abläufe für Notfälle kennt, Fluchtwege zum Beispiel schon einmal gelaufen ist oder einen Feuerlöscher bedient hat, kann im Notfall unter Anspannung sicher reagieren.
Ziel des Kurses
In einem realitätsnahen Szenario erhalten die Teilnehmer/-innen eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Der Kurs vermittelt alles über die Brandentstehung, Gefahrenquellen und vorbeugende Maßnahmen. Zum Abschluss des Kurses löschen die Teilnehmenden ein Feuer mit einem Feuerlöscher.
Themen des Kurses
Theorie:
Praxis:
Zielgruppe
Gesamtes Praxisteam, Zahnärzte/-innen, ZFA, ZFA in Ausbildung, Zahntechniker/-innen, Praxisinhaber/-innen
Methoden im Kurs
Hinweis
Bitte geeignete Wetterschutzkleidung mitbringen.
Kursnummer: 26830