Neuer Name für Fortbildungsinstitut:

Aus KHI wird KFI!

ab 1. Januar 2026

Neue URL: www.kfi-direkt.de

Mehr erfahren

Einführungsveranstaltung zur Teilnahme am BuS-Dienst

Im Rahmen der Einführungsveranstaltung zur Teilnahme am BuS-Dienst werden die für die Zahnmedizin wichtigen Inhalte des Arbeitsschutzes vermittelt. Mit branchenspezifischen, speziell auf den Bedarf einer Zahnarztpraxis angepassten Informationen und Themen wird Ihnen das nötige Arbeitsschutz-Know-how an die Hand gegeben, um den Arbeitsschutz erfolgreich in Ihrer Praxis umzusetzen. Im Anschluss an die Schulung wissen Sie, welche Arbeitsschutzmaßnahmen Sie veranlassen, welche Maßnahmen Sie umsetzen und wie die Dokumentation zu erfolgen hat.

In der Erstschulung werden folgende Inhalte vermittelt:

  • Sie erhalten einen Überblick über die BuS-Betreuung der Zahnärztekammer Nordrhein und deren Möglichkeiten
  • Sie kennen ausgewählte branchenspezifische Gefährdungen
  • Sie kennen Fristen und lernen über Unterweisungen von Arbeitnehmern in Ihrer Praxis 
  • Sie lernen die für die Zahnarztpraxis relevanten Gesetze und Verordnungen kennen, z.B. Arbeitsschutzgesetz, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung, Mutterschutzgesetz
  • Es werden die Durchführung und Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Detail erläutert und wichtige Unterlagen (Hygieneplan, Betriebsanweisungen, etc.) werden besprochen

Bitte beachten Sie, dass der Kurs eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen hat.

Der Kurs ist nur für Teilnehmer der BuS-Betreuung der Zahnärztekammer Nordrhein buchbar. Sollten Sie fragen zur Teilnahme an der BuS-Betreuung haben rufen Sie bitte Jan-Philipp Hefer unter der Telefonnummer 02131 / 53119-389 an. 

Hinweis

Die Anmeldung zu diesem Kurs ist kostenfrei. Die ZÄK-NR Service GmbH erhält von einem Träger die Kosten je Kursteilnehmer erstattet. Der Kurs kann bis 21 Tage vor Kursbeginn jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn sind 50 % der entgangenen Einnahmen der ZÄK-NR Service GmbH zu erstatten. Bei einer kurzfristigen Stornierung sind 100% der entgangenen Einnahmen zu erstatten, sofern die ZÄK-NR Service GmbH die frei gewordenen Plätze nicht neu belegen kann.