Neuer Name für Fortbildungsinstitut:

Aus KHI wird KFI!

ab 1. Januar 2026

Neue URL: www.kfi-direkt.de

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Hygiene in der Zahnarztpraxis Teil 1 (Online):

Hinweis: Der Kurs wird auch als Präsenz-Seminar (Kurs 26350) angeboten.

Kursinhalt

Wir zeigen Ihnen die roten Ampeln:

Was müssen Sie beachten?
Was sollen Sie beachten?
Was können Sie beachten?

Im ersten Teil des Kurses werden die Grundlagen für ein optimales Praxismanagement im Bereich Hygiene (QM) gelegt. Um Reibungsverluste in der Praxis zu vermeiden, ist die Teilnahme der Praxisführung sehr empfehlenswert. Der zweite Teil richtet sich dann speziell an die Personen, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind. Dies können Praxismitarbeitende aber auch die Praxisführung sein. Im dritten Teil dieser Fortbildungsreihe werden praktische Übungen an der Aufbereitungszeile angeboten und die Möglichkeit einer Abschlussprüfung gegeben, um ein entsprechendes Zertifikat zu erlangen, das für den Nachweis der Sachkunde zur Aufbereitung von Medizinprodukten geeignet ist.

Ziel des Kurses

Der Kurs unterstützt Sie dabei, die notwendigen Verordnungen in Ihrer Praxis ohne Schwierigkeiten umzusetzen.

Themen des Kurses

Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis

  • Basishygiene (Standardhygiene)
  • Hygienemaßnahmen bei besonderen hygienischen Anforderungen (z.B. bei Implantationen)
  • Vorgaben, die für den Praxisalltag entscheidend sind (relevante Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) sowie DAHZ Hygieneleitfaden, gemeinsam herausgegeben vom Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und der Arbeitsgruppe Zahnmedizin der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH))

Konkrete Umsetzung rechtlicher Vorgaben / Überwachung

  • Begehungen (Düsseldorfer Modell und Modell NRW)
    • nach IfSG
    • nach Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz (MPDG) zur Umsetzung der MDR
    • nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Hilfsmittel und deren Benutzung
    • Portal der Zahnärztekammer Nordrhein
    • Handbuch der Zahnärztekammer Nordrhein (Beispiel Meldepflichten: Röntgengeräte, Amalgamabscheider)
  • QM-Systeme gemäß SGB V
    • Kommerzielle QM-Systeme
    • ZQMS (auf dem Portal der Zahnärztekammer Nordrhein)

Aktuelles

Zielgruppe

Mitarbeitende der Zahnarztpraxis sowie interessierte Praxisbetreiberinnen und Praxisbetreiber, die sich z.B. selbst als Hygienebeauftragte benannt haben

Hinweis

Dieser Kurs ist für nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) benannte Hygienebeauftragte geeignet, um ihre Kenntnisse im Bereich Praxishygiene zu aktualisieren.

ZFAs, die vor 2001 ihre Ausbildung begonnen haben, können ihre Freigabberechtigung wiedererlangen, wenn sie die komplette Fortbildungsreihe (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) besuchen. ZFAs, die nach 2001 und vor 2006 ihre Ausbildung begonnen haben, können durch die Teilnahme an Teil 1 und 2 ihre Kenntnisse auf den aktuellen Sachstand ergänzen bzw. anpassen

Für ZFAs, die nach 2006 und vor 2012 ihre Ausbildung begonnen haben, reicht die Teilnahme an Teil 2 aus, um ihre Kenntnisse im Bereich der Aufbereitung von Medizinprodukten zu aktualisieren, um somit die Freigabeberechtigung wiederzuerlangen.

Methoden im Kurs

  • Vortrag
  • Fallbeispiele aus der Praxis und von Begehungen
  • Diskussion
  • Beantwortung Ihrer Fragen aus Ihren Praxen (gerne vorher einreichen)

Dr. Ralf Hausweiler

  • Studium der Zahnmedizin in Bonn und Düsseldorf
  • 1987 Promotion
  • Seit 1991 Niederlassung in Düsseldorf
  • 2010 bis 2020 Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein und Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Berufsausübung und Gesundheitspolitik
  • Seit 2020 Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, Referate Finanzen, Berufsausübung, Gesundheitspolitik/Europapolitik
  • Seit 2025 Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer

Dr. Thomas Hennig

  • Studium der Biologie in Mainz und Aachen
  • Promotion zum Dr. rer. nat. bei Prof. Dr. Kaufmann, Lasermedizin Düsseldorf
  • 18 Jahre betriebliche Forschung und Entwicklung im Bereich Medizintechnik
  • Seit 2010 bei der Zahnärztekammer Nordrhein zunächst als Sachverständiger im Rahmen des Modellprojekts zum MPG, seit 2013 Wissenschaftlicher Dienst